Im Bedrohungsmanagement ist es zunächst wichtig, sogenannte substantielle Drohungen von flüchtigen Drohungen zu unterscheiden, da eine Schule sonst in der Fülle vieler „nur so daher gesagter“, aber nicht ernst gemeinter Drohungen untergehen würde.
Wichtig ist hier auch das Prüfen ggf. infrage kommender Straftatbestände, wie z.B. der Straftatbestand des §241 StGB (Bedrohung mit einem Verbrechen) oder der §126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten).
Wir empfehlen, insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten wie den oben genannten in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen und eine Anzeige zu erstatten. Viele Schulen scheuen dies, um nicht in den Ruf einer „gewalttätigen Schule“ zu gelangen und z.B. die Anmeldezahlen von Schülern zu gefährden.
Jedoch ist es ein zu beobachtender Effekt, dass Schulen mit einem rigorosen Anzeigeverhalten schnell Herr über die Lage werden und Nachahmereffekte unterbunden werden. Schulen, die gegen die genannten Straftaten nicht vorgehen, werden dagegen mit einer Steigerung dieser Gewaltdelikte rechnen müssen, da die Schüler schnell feststellen, dass ihr Verhalten ohne Konsequenzen bleibt.
Unabhängig einer weiteren Bearbeitung durch Strafverfolgungsbehörden muss die schwerwiegende Drohung jedoch von der Schule weiter bearbeitet werden. Hier reicht es nicht aus, ggf. schulische Konsequenzen zu verhängen, sondern es muss geprüft werden
- Warum der Schüler die Drohung ausgesprochen hat und
- Was zur wirklichen Bereinigung der Situation beiträgt.
Ein Schüler, der aufgrund einer ernstzunehmenden Bedrohung lediglich mit einer schulischen Sanktionsmaßnahme bedacht, dann aber nicht weiter beachtet wird, kann sich zur tickenden Zeitbombe entwickeln, wie der Fall des Robert Steinhäuser aus Erfurt eindrucksvoll gezeigt hat.
Oftmals stecken hinter einer Drohung Gefühle von Frustration, Angst, Überforderung oder lösen solche beim Bedrohten aus. Dies kann durchaus auch das Opfer der Drohung (oder eines Mobbing-Tatbestandes) treffen.
Wird das Problem der Beteiligten nicht in der Tiefe und endgültig aus der Welt geschafft, verstärken sich die Frustrationsgefühle und können sich zu einem späteren Zeitpunkt in einer Gewalttat entladen.
Dies muss nicht zwingend wie in Erfurt ein Amoklauf an einer Schule sein. Es kann auch zu schweren Gewalttaten gegen andere (z.B. schwerwiegende Verletzung des Kontrahenten mit einem Messer, wie z.B. in Soest, Aldegrever Gymnasium am 17.2.2017) oder gegen die eigene Person in Form eines Suizids kommen.
Instrumente des Bedrohungsmanagements sind insbesondere unsere
- Analysefragen des Bedrohungsmanagements, ursprünglich entwickelt vom Secret Service der USA zur Verhinderung schwerer Gewalttaten an Schulen, weiterentwickelt und angepasst durch uns
- Bewertungsbogen zur Früherkennung (Selbst und Bewusst GbR)
- Instrumente der Prävention wie das Lions Quest-Programm, No-blame-Approach, FARSTA-Methode u.a.
Amok und schwere Gewalt an Schulen
Die Schulung Amok und schwere Gewalt an Schulen richtet sich an das gesamte Kollegium und das weitere Personal an einer Schule bis hin zum Schulträger. Das Bedrohungsmanagement wird hier vorgestellt, so dass jeder Teilnehmer versteht, worum es geht und wie es funktioniert.
Krisenteam II - Bedrohungsanalyse und -management
In dieser Schulung wird das Thema Bedrohungsmanagement in der Tiefe behandelt, da es hier auch im schulischen Alltag angewandt wird. Originär zuständig ist hier der Präventionsbereich im Zusammenspiel mit dem gesamten Krisenteam. In unserer Schulung Krisenteam II lernen Sie das Bedrohungsmanagement nicht nur kennen, sondern arbeiten selbst im Krisenteam anhand eines Fallbeispiels damit, so dass Sie nach der Schulung direkt arbeitsfähig sind.