Alarmsysteme in der Schule

Welche Alarmsysteme braucht eine Schule?

Im Notfall müssen zwei Alarme in einer Schule schnell und für jedermann unterscheidbar sein:

* Alarm für das Räumen der Schule (z.B. Brandfall, Chemieunfall, Gefahrenstelle im Schulgebäude)

* Alarm zum Verbleiben und Verbarrikadieren (z.B. Amokfall oder Geiselnahme im Schulgebäude)

 

Wie sollten die Alarme ausgestaltet werden?

Es empfiehlt sich dringend, die Alarme mit einer Klartextansage nach der AIDA-Formel durchzuführen. Eine reine Alarmierung durch einen Signalton hat für nicht eingewiesene, schulfremde Personen keine inhaltliche Aussagekraft. Zudem können diese in Stresssituationen zu Unsicherheiten führen.

So müssen zwingend auch folgende Personengruppen alarmiert werden können:

  • Eltern im Gebäude
  • Neue Schüler oder Lehrer, die noch nicht eingewiesen wurden (z.B. Austauschschüler)
  • Handwerker oder sonstige Fremdkräfte im Haus

Dies kann nur durch eine Klartextansage nach der AIDA-Formel gewährleistet werden.

Eine codierte Ansage („Frau Koma kommt“ oder „Die Hausmeisterwerkstatt bleibt heute geschlossen“ o.ä.) ist absolut unzweckmäßig und sollte schnellstens ersetzt werden!

Die Ansage sollte im 1-2 Minutentakt wiederholt werden, bis der Alarm zurückgenommen wurde.

 

Wie sollten die Alarme ausgelöst werden können?

Es ist unbedingt ratsam, dass die Alarme von mehreren dezentral gelegenen Punkten aus betätigt werden können. Beim Feueralarm ist das i.d.R. auch durch Feueralarm-Kästchen in nahezu jedem Schulflur gewährleistet.

Der Verbarrikadierungsalarm ist jedoch oft nur von einer Position aus auslösbar. Dies hat zur Folge, dass eine Alarmierung mit relativ einfachen Mitteln unterbunden werden kann.

So empfiehlt sich auch beim sogenannten Amok-Alarm (Verbarrikadierungsalarm) eine dezentrale Auslösemöglichkeit.

Dies kann z.B. gewährleistet werden über ähnlich den Feueralarmknöpfen angelegte Amok-Alarmknöpfen (dann auch so bezeichnet), aber auch über Fernauslösemöglichkeit z.B. per Anruf oder SMS durch eingeweihte Personen (z.B. Lehrer).

Im Falle eines fehlenden Verbarrikadierungsalarms kann eine Durchsage zur Alarmierung oft über die Haussprechanlage kompensiert werden. Hier ist zu beachten, dass es nicht reicht, den Ansagetext neben der Sprecheinheit bereit zu legen.

Die Ansage sollte wiederkehrend, etwa alle 1-2 Minuten erfolgen, bis der Alarm zurückgenommen wird. Dies empfiehlt sich über eine vorher aufgesprochene Bandansage, die dann nur noch aufgeschaltet werden muss.

 

Rücknahme des Alarms

Die Rücknahme des Feueralarms erfolgt im Regelfall durch die Feuerwehr.

Die Rücknahme eines Amok-Alarms erfolgt ausschließlich durch die Polizei nach Überprüfung der Situation.

Der empfohlene Ansagetext zum Download

Hier finden Sie den Ansagetext aus der AIDA-Formel zum kostenlosen Download. Gern informieren wir Sie auch zukünftig über wichtige Standards. Geben Sie uns dazu ein "Like" auf Facebook und abonnieren Sie unseren Newsletter. Sie finden den Eintrag zum Newsletter-Abo unten in der Fußleiste.

Schulungen zum Thema

Die Schulung "Technische Sicherung - Alarmierung - Kennzeichnung" richtet sich an die Schulleitung, den Sicherheitsbeauftragten, Hausmeister, Sekretariat und den Schulträger.

In einer Einführung werden Sie mit den Bausteinen der Technischen Sicherung vertraut gemacht und erfahren, wie Sie Ihre Schule optimal vorbereiten. Im Anschluss erfolgt eine gemeinsame Begehung aller Schulgebäude. Hier besprechen wir Handlungsbedarf und Optimierungsmöglichkeiten.

Auf der Basis dieser Begehung erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Sicherheitsexpertise in zweifacher Ausfertigung. Diese dient als Grundlage für zukünftige Veränderungsprozesse. 

© Selbst & Bewusst eG © Selbst & Bewusst eG
phone mail_outline