Lagebedingter Erstickungstod (Positional Asphyxia Syndrom)

Nicht selten ist zur Festnahme von Personen zur Abschiebung sowie zur Durchsuchung von Personen die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch körperliche Gewalt erforderlich. Bei heftigster körperlicher Anstrengung des Betroffenen verbunden mit hohem Sauerstoffverbrauch kann es bei erheblicher Einschränkung der Atmung zu einer Hirnschädigung mit Todesfolge durch Sauerstoffmangel kommen. Die Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn der Betroffene nach Aufgabe des Widerstandes (möglicherweise wegen bereits eingetretener mangelnder Sauerstoffversorgung) weiter in der Bauchlage fixiert und ggf. noch zusätzlich niedergedrückt wird. Dadurch wird die notwendige Sauerstoffaufnahme eingeschränkt. Der Tod tritt durch muskuläre Atemerschöpfung mit Atemstillstand durch Sauerstoffmangel bei maximal erhöhtem Sauerstoffbedarf ein.

 

Besondere Risikogruppen

-  Drogen- und Alkoholkonsumenten

-  psychisch Kranke

-  fettleibige Personen

-  Personen mit Vorerkrankungen am Herz

 

Erkennbare Gefahrensignale

-  wirres Reden, Umherirren, selbständiges Entkleiden, Beibringen und Ignorieren von Verletzungen

-  heftiger Widerstand mit Aktivierung der gesamten Muskeltätigkeit

-  Erlahmung des Wiederstandes

-  Klagen über Luftnot

-  heftige Atmung mit weitaufgerissenem Mund

-  übermäßiges Schwitzen

-  erheblich beschleunigte Pulsfrequenz

-  Blässe bzw. bläuliche Verfärbung der Haut

-  ungewöhnliche Atemgeräusche, z.B. röcheln, stöhnen

-  Pupillenerweiterung

-  Bewusstseinseintrübung bis zum Bewusstseinsverlust (Person ist nicht ansprechbar, reagiert schlecht)

-  Kot- und Urinabgang

-  Krampfanfall

-  Schnappatmung

-  Erschlaffung der Muskulatur

-  Atem- und Kreislaufstillstand

Erforderliche Maßnahmen

Die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Fixierung von heftig Widerstand leistenden Personen ist möglichst schnell durchzuführen.

Die erforderliche Fixierung in der Bauchlage ist möglichst umgehend nach der Fesselung aufzuheben und anschließend in eine stabile Seitenlage bzw. aufrecht sitzende oder aufrecht stehende Position überzuleiten.

Jede atembehindernde Maßnahme – insbesondere die Bauchlage – ist so kurz wie möglich zu halten. Auf eine freie muskuläre Bauchatmung bzw. Brustatmung ist zu achten. Daher sollte kein zusätzlicher Druck auf den Halsbereich oder den Brustkorb ausgeübt werden.

Die Vitalfunktionen sind fortlaufend zu beobachten.

Mit dem Betroffenen ist zu sprechen; es ist beruhigend auf ihn einzuwirken!

Hinweise auf Atemprobleme, Krankheiten (Herz, Kreislauf, Asthma etc.), Bewusstseinsverlust, Erschlaffung und Blaufärbung des Gesichts sind ernst zu nehmen!

Gegebenenfalls ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs aufzugeben, Erste Hilfe Maßnahmen einzuleiten und ein Arzt hinzuzuziehen.

Wenn zur Überwältigung von Personen erhebliche Körperkraft angewendet werden musste, ist deren Zustand über mindestens 15 Minuten kontinuierlich und darüber hinaus engmaschig zu kontrollieren.

Bei Hinweisen auf Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege, des zentralen Nervensystems bzw. bei Vergiftungs- und Drogenverdacht ist, wenn möglich, immer ein Arzt hinzuzuziehen.

Erhöhte Aufmerksamkeit ist dann gegeben, wenn von einem Arzt beruhigende Medikamente verabreicht wurden. In einem solchen Fall ist ganz besonders auf die Vitalfunktionen zu achten und sollte nach Möglichkeit auf massive Körperkraftanwendung und Fixierung in Bauchlage verzichtet oder diese möglichst kurz durchgeführt bzw. immer wieder gelockert werden.

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